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Die Demokratie lebt von engagierten Bürgerinnen und Bürgern.

Voraussetzung für Demokratie ist, dass Wählerinnen und Wähler ihr aktives und passives Wahlrecht nutzen, d.h. wählen gehen oder sich zur Wahl stellen.

Die Landeszentrale für politische Bildung hat ein Faltblatt mit grundlegenden Informationen zur Kommunalwahl herausgegeben. In kompakter Form wird das geltende Wahlrecht beschrieben. Auch Besonderheiten wie das "Panaschieren" und das "Kumulieren" werden in allgemein verständlicher Sprache erläutert.

 

Sie können das Faltblatt als .pdf hier herunterladen:

Faltblatt "Info zur Kommunalwahl

 

Eine ganz hervorragende Seite mit wertvollen Informationen rund um die kommende Kommunalwahl bietet die Landeszentrale für politische Bildung unter:

http://www.kommunalwahl-bw.de


Hinweise zur Wahl in Ochsenhausen

Insgesamt dürfen in der Gesamtgemeinde 18 mögliche Stimmen vergeben werden.
Sie können jeder Kandidatin und jedem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.

Achten Sie dabei bitte darauf, in den einzelnen Wohnbezirken nur an so viele Bewerber überhaupt Stimmen zu vergeben, wie dort zu wählen sind, d.h.

sie können in

- Ochsenhausen bis zu 18 Stimmen auf maximal 11 Kandidaten
- Hattenburg bis zu 3 Stimmen auf maximal 1 Kandidatin
- Mittelbuch bis zu 6 Stimmen auf maximal 2 Kandidaten
- Reinstetten bis zu 9 Stimmen auf maximal 3 Kandidaten
- Laubach bis zu 3 Stimmen auf maximal 1 Kandidaten

verteilen.

Für eine starke Vertretung der UL im Gemeinderat geben Sie alle Ihre Stimmen den Kandidatinnen und Kandidaten der UL.


Keine Stimme geht verloren - jede Stimme kommt der Liste zugute.